Förderantrag

Nachfolgend erhalten Sie Auskunft über unsere Förderrichtlinien, Kontaktdaten zu Ihrem Ansprechpartner Veit Eveslage sowie den Förderantrag und diesbezügliche Unterlagen zum Download.

Förderrichtlinien

Der Verein Volkshochschule Oldenburg e. V. (Förderverein) fördert aus Eigenmitteln und Spenden Projekte und Bildungsangebote der VHS Oldenburg oder von anerkannten (gem. NEBG) Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die ihren Sitz in der Stadt oder dem Landkreis Oldenburg haben und mit der VHS Oldenburg kooperieren.

Über Förderanträge wird in den regelmäßigen Sitzungen des Vereinsvorstandes entschieden. Entscheidungsgrundlage sind das Antragsformular, eine Projektbeschreibung (max. 3 DIN-A4-Seiten) und der Finanzierungsplan. Vor der Antragsstellung wird eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Fördervereins empfohlen.

Förderanträge werden zur Beschlussfassung zugelassen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen und der/die Antragssteller:in die Förderbedingungen akzeptiert:

  • Gefördert werden Projekte, Bildungsangebote und Anschaffungen zur Umsetzung neuer Lernkonzepte oder zur Förderung besonderer Zielgruppen. Der/die Antragssteller:in weist in der Projektumsetzung auf die Förderung durch den Förderverein hin.
  • Ist der/die Antragssteller:in eine Einrichtung bzw. Institution, die mit der VHS Oldenburg kooperiert, muss die VHS Oldenburg in der Umsetzung des Projektes bzw. Bildungsangebotes eine operative Aufgabe haben.
  • Für die Antragsstellung sind die Vorlagen des Fördervereins (Antragsformular und Finanzierungsplan) zu verwenden. Anhand der Projektbeschreibung sollen der Zweck und die Zielsetzung sowie die Besonderheiten dargestellt werden. Der/die Antragsteller:in kann bei Bedarf zur Vorstellung des Projektes eingeladen werden.
  • Einschließlich eines obligatorischen Eigenanteils in Höhe von 20 Prozent werden Anträge bis zu einer Fördersumme von 20.000 € bewilligt. Es ist möglich die Förderung auf einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren zu verteilen.

    Für Anträge, die ausschließlich die Anschaffung von Lernmitteln zum Inhalt haben, gilt eine Höchstgrenze von 5.000 € einschließlich Eigenanteil.

    Die Förderung kann auch zur Kofinanzierung anderweitig geförderter Bildungs­projekte beantragt werden. In solchen Fällen werden als Anteilsfinanzierung bis zu 5.000 € bzw. bis zu 40 Prozent der Gesamtfinanzierung des Projektes übernommen. Der Eigenanteil kann in solchen Fällen entfallen, wenn in der Gesamtfinanzierung bereits ein Eigenanteil vorgesehen ist.

  • Nicht gefördert werden Anträge zum Ausgleich von Defiziten, der Kürzung von öffentlichen Zuschüssen oder zur Übernahme von Personal- und Sachkosten, die keinen Bezug zum Förderprojekt haben.
  • Die Fördermittel dürfen nur für die beantragten Zwecke verwendet werden.
  • Es gibt keine Stichtage für die Antragsstellung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag auf der Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel innerhalb von 8 bis 10 Wochen nach der Antragsstellung. Die Ablehnung eines Antrages wird nicht begründet.
  • Der/die Empfänger:in der Förderung erklärt sich durch die Annahme der Förderung bereit, Berichte und Bildmaterial zur Projektumsetzung für die Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins zur Verfügung zu stellen.
  • Die Mittelverwendung ist durch eine Endabrechnung mit einem Ergebnisbericht bis spätestens 6 Monate nach Projektabschluss gegenüber dem Förderverein zu dokumentieren.
  • Nicht abgerufene Fördermittel verfallen, wenn sie nicht bis einen Monat nach dem Ende der Projektlaufzeit abgerufen werden.

Ansprechpartner

Interessent:innen, die ein Projekt durch uns fördern lassen möchten, setzen sich mit Herrn Veit Eveslage als Ansprechpartner unseres Vereins in Verbindung:

Veit Eveslage
Telefon: 0441 92391-51
E-Mail: Geschützte E-Mail-Adresse, bitte JavaScript aktivieren!

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